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2. Januar 2017

LG Köln bekräftigt Schmerzensgeldanspruch von Helmut Kohl

Termin zur Verkündung einer Entscheidung: Donnerstag, 2. März 2017.

Bereits am 8. Dezember des soeben vergangenen Jahres 2016 bekräftigte das LG Köln unter Vorsitz des Richtes am LG, Martin Koepsel seine Haltung zum Grundsatz eines Schmerzensgeldanspruchs in dieser Sache ohne jedoch bereits etwas zur Höhe zu sagen. Diese hatten die Anwälte Kohls mit fünf Millionen Euro beziffert und sich zur Begründung auf das historische Ausmaß der Persönlichkeitsrechtsverletzung und den Gedanken der Abschöpfung des Gewinns plus einem satten Strafzuschlag gestützt. Richter Koepsel kommentierte dies aktuell lediglich mit den Worten: "Um ein Schmerzensgeld von fünf Millionen Euro zu erklagen, da muss man richtig gute Argumente haben" und setzte den Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf Donnerstag, den 2. März 2017.

Vor dem Landgericht Köln begann dieser Rechtsstreit schon am 3. März 2016. Altkanzler Helmut Kohl verklagt insofern seinen ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan, den Journalisten Tilman Jens sowie die Verlagsgruppe Random House als Gesamtschuldner auf ein angemessenes Schmerzensgeld und hat dessen Höhe mit „mindestens fünf Millionen Euro“ angegeben. Der Rechtsstreit vor dem LG Köln gilt als Fortsetzung des Rechtsstreits um das Buch "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle", in dem aus nicht freigegebenen Tonband-Aufnahmen zitiert worden war, weshalb das OLG Köln im Mai 2015 die weitere Verbreitung des Werkes mit 115 Kohl-Zitaten untersagt hatte. Würde das nun vor dem LG Köln geforderte Schmerzensgeld zugesprochen – was höchst unwahrscheinlich ist – so wäre dies das mit großem Abstand höchste Schmerzensgeld der deutschen Rechtsgeschichte. Diese Summe sei von den Anwälten Kohls.

Mehr zu diesem Thema - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen - finden Sie in meinem aktuellen Fachbuch Beck´sche Schmerzensgeldtabelle, 13. Auflage 2017 Kapitel VII. Seite 84 ff.

Andreas Slizyk

(Rechtsanwalt)

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